Merkmale
Funktionsweise
Chancen
Risiken
Haftungsfragen
Verkaufsprospekt
Weichkosten
Kauf von Fondsanteilen
Verkauf von Fondsanteilen
Diversifizierung
Flugzeugfonds
Geschlossene Immobilienfonds
Immobilienfonds Ausland
Immobilienfonds USA
Projektentwicklungsfonds
Klassifizierung und Einteilung
Kaufvertrag
Mietvertrag
Mietgarantie
Indexierung
Verlängerungsoption
Steuerliche Aspekte
Doppelbesteuerungsabkommen
Infrastrukturfonds
Leasingfonds
Lebensversicherungsfonds
Patentfonds
Private Equity Fonds
Private Equity Strategien
Prozesskostenfonds
Schiffsfonds
Bulker
Containerschiffe
Feeder
Tanker
Betriebskosten
Charterraten
Tonnagesteuer
Unterschiedsbetrag
Bewertung
Schiffsfonds richtig vergleichen
Aktuelle Schiffsbeteiligungen
Umweltfonds
Zweitmarktfonds
Steuerliche Freibeträge
Vererbung von Fondsanteilen
Schenkung von Fondsanteilen
Auflösung stiller Reserven
Anlegerschutzgesetze der EU
Die Europäische Kommission hat verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht, die Anleger in der Europäischen Union besser schützen und die Regulierung des Finanzmarktes vorantreiben sollen. Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Neuerungen der Europäischen Union (EU) verschaffen:
Schutz für Privatanleger
Zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern soll es über die Informationen zu „verpackten Verbraucheranlageprodukten“ (Packaged Retail Investment Products, PRIP) hinaus in der EU zukünftig für alle Geldanlagen einheitliche Darstellungsstandards geben. So sollen Anleger zu Zertifikaten die gleichen Informationen erhalten wie zu Lebensversicherungen oder geschlossenen Fonds. Damit wird der Ansatz von Verbraucherministerin Aigner, Kosten und Risiken von Finanzprodukten mit einem Produktinformationsblatt zu präzisieren, gefestigt und ausgebaut. Sobald eine Richtlinie verabschiedet wird, muss diese auch von der Bundesrepublik umgesetzt werden.
Finanzmarktrichtlinie MiFID
Mit der im November 2007 in Deutschland in Kraft getretenen EU-Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), die Anlegerinteressen stärken und den Monopolstatus etablierter Börsen beseitigen soll, wurde die Regelung abgeschafft, dass Aktien nur über staatlich beaufsichtigte Börsen gehandelt werden dürfen. Da Banken, Broker und Fondsgesellschaften jetzt nach den besten Möglichkeiten für die Ausführung von Wertpapiergeschäften für ihre Kunden suchen müssen, können sie alternativ auch Plattformen nutzen, die nicht beaufsichtigt werden.
Strengere Regeln für Ratingagenturen
Die EU-Kommission möchte, dass die Rating-Agenturen, die mit ihren Fehleinschätzungen nicht ganz unwesentlich an der Finanzkrise beteiligt waren, besser unter Aufsicht gestellt werden und hat Ende 2009 dafür die EU-Verordnung über Ratingagenturen (Nr. 1060/2009) auf den Weg gebracht. Die Ratingagenturen hatten die immer komplexeren Finanzprodukte und deren Risiken nicht richtig eingeschätzt, so dass in der Folge Wertpapiere oder Bankportfolios besser bewertet wurden, als diese tatsächlich waren.
Die Qualität der Ratings soll verbessert und die Prozesse transparenter gestaltet werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen die Agenturen auch künftig nicht mehr Unternehmen beraten und gleichzeitig bewerten. Die Verordnung zwingt die Agenturen außerdem, historische Ausfallraten zu den Ratingkategorien zu veröffentlichen. In Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht übernehmen.
Verbesserung der Prospektrichtlinie
Die derzeit geltende Prospektrichtlinie sieht die EU-Kommission für verbesserungswürdig an und schlägt deshalb vor, die Richtlinie dahingehend abzuändern, dass für Wertpapiere, die künftig in der Europäischen Union angeboten werden, vom Emittenten einheitlich ausgestattete Prospekte veröffentlicht werden sollen.
In dem Prospekt müssen alle wesentlichen Informationen enthalten sein, so dass es dem Anleger möglich ist, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen, das mit der Wertpapieranlage verbundene Risiko richtig einzuschätzen und somit das Wertpapier mit anderen Anlageprodukten vergleichen zu können.
Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand für Emittenten und Finanzintermediäre verringert werden. Mit der Umsetzung des Vorschlages ist Mitte 2010 zu rechnen.
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