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Schadenersatz
Schadenersatz bei überhöhten Provisionen und Kickbacks
Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Jahren stehen Banken und freie Vermittler von Unternehmensbeteiligungen verstärkt unter Druck, ihre Provisionsgeschäfte den Anlegern offen zu legen. Denn nur dadurch hat der Anleger die Möglichkeit, abzuschätzen, wie unabhängig die Beratung bzw. Vermittlung eines geschossen Fonds gewesen ist.
Bankberater sind nunmehr dazu verpflichtet, die Höhe ihrer Provision ungefragt zu benennen, auf freie Vermittler trifft dies ebenso zu, wenn ihre Provision die 15-Prozent-Marke überschreitet.
Derzeit prüft der Bundesgerichtshof die Meinung des Oberlandesgerichts Celle, nach der nur Banken zu dieser Offenheit verpflichtet seien. Kommen Berater und Vermittler dem nicht nach, hat der Anleger das Recht auf Schadensersatz und Rückabwicklung. Die Frage ist dann nur, ob der Berater oder Vermittler den Schaden überhaupt ersetzen kann
Von den Vermittlern, die vor zehn Jahren im Geschäft waren, konnten sich nur knapp zehn Prozent halten. Der Rest hat sich sicher nicht aus Wohlstand zur Ruhe gesetzt.
Keine Verjährung
Dies gilt nicht nur für aktuelle Fälle. Selbst Fälle aus den 90er Jahren können nun geprellte Anleger anfechten, schließlich wussten sie zum Zeitpunkt ihrer Investitionen nichts über die nicht offenen Zahlungen.
Bisher beschränkte sich das Wissen der Anleger häufig darauf, dass Berater und Vermittler das Agio erhalten, aber das sind meist nur etwa 5 Prozent auf die Anlagesumme. Hinzu kamen Beträge unter dem Deckmantel "Kosten der Eigenkapitalsbeschaffung". Diese waren dem Anleger meist völlig undurchsichtig.
Provisions-Wirrwarr
Letztlich aber zahlt der Anleger die Provisionen. Sie werden umgemodelt in direkte und indirekte Gebühren (Retrozessionen bzw. Rückvergütungen). Zu unterscheiden sind Außen- und Innenprovisionen. Während Außenprovisionen in Form des Agio für den Anleger offen nachzuvollziehen sind, handelt es sich bei Innenprovisionen um Vergütungen, die im Preis inbegriffen sind.
Auskunft einfordern
Anleger haben aufgrund dieser verwirrend unterschiedlichen Formen von Provisionen das Recht, eine Auskunft beim Vermittler oder Berater zu erfahren. Dazu können sie gern den Musterbrief des Fachportals http://www.tagesgeld.info verwenden. Der Vermittler oder Berater muss dann eindeutige Auskunft erteilen.


