Merkmale
Funktionsweise
Chancen
Risiken
Haftungsfragen
Verkaufsprospekt
Weichkosten
Kauf von Fondsanteilen
Verkauf von Fondsanteilen
Diversifizierung
Flugzeugfonds
Geschlossene Immobilienfonds
Immobilienfonds Ausland
Immobilienfonds USA
Projektentwicklungsfonds
Klassifizierung und Einteilung
Kaufvertrag
Mietvertrag
Mietgarantie
Indexierung
Verlängerungsoption
Steuerliche Aspekte
Doppelbesteuerungsabkommen
Infrastrukturfonds
Leasingfonds
Lebensversicherungsfonds
Patentfonds
Private Equity Fonds
Private Equity Strategien
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Schiffsfonds
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Containerschiffe
Feeder
Tanker
Betriebskosten
Charterraten
Tonnagesteuer
Unterschiedsbetrag
Bewertung
Schiffsfonds richtig vergleichen
Aktuelle Schiffsbeteiligungen
Umweltfonds
Zweitmarktfonds
Steuerliche Freibeträge
Vererbung von Fondsanteilen
Schenkung von Fondsanteilen
Auflösung stiller Reserven
Tonnagesteuer
Waren vor einigen Jahren insbesondere Schiffsbeteiligungen wegen der hohen Verlustzuweisung zu Beginn ihrer Laufzeit in erster Linie als Steuerspar- bzw. Steuerstundungsmodelle beliebt, so hat sich inzwischen aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen die Lage komplett verändert. Der Wegfall dieser hohen Verlustzuweisungen führte dazu, dass sich Schiffsfonds von Steuersparmodellen hin zu renditeträchtigen Investitionen wandeln mussten.
Dabei kam den Initiatoren von Schiffsbeteiligungen das deutsche Steuergesetz zu Hilfe, welches seit 1999 für Fondsinitiatoren, die ihren Sitz in Deutschland haben, die Möglichkeit einer pauschalen Gewinnermittlung auf Basis der so genannten Tonnagesteuer ermöglicht und an die der Eigentümer dann 10 Jahre lang gebunden ist.
Bei der Tonnagesteuer wird der zu versteuernde Gewinn einer Schiffsbeteiligung ausschließlich anhand der Nettoraumzahl eines Schiffes, also seines Fassungs- bzw. Transportvermögens, berechnet.
Dabei werden die Schiffe in verschiedene Klassen eingeteilt, für die jeweils ein anderer Steuerbetrag zu entrichten ist. Im Durchschnitt aller Schiffsbeteiligungen liegt bei Anwendung der Tonnagesteuer der Steuersatz zwischen 0,1 und 0,4% pro Jahr bezogen auf das vom Anleger eingebrachte Kapital.
Je nach Größe des Schiffes teilt man es zur Tonnagebesteuerung in folgende Klassen ein:
- 0,92 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen bis 1.000 Nettotonnen
- 0,69 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen von 1.000 bis 10.000 Nettotonnen
- 0,46 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen von 10.000 bis 25.000 Nettotonnen
- 0,23 Euro pro Tag und 100 Nettotonnen für über 25.000 Nettotonnen
Die Nettoraumzahl eines Schiffes zu berechnen ist eine Sache, die aufgrund der zu berücksichtigenden Faktoren und Größen den Rahmen dieser Seite sprengen und auch einiges an Vorkenntnissen erfordern würde. Daher wird die Nettoraumzahl (diese dimensionslose Maßeinheit entspricht den oben angegebenen Nettotonnen) vom Initiator immer im Verkaufsprospekt der jeweiligen Beteiligung angegeben.
Um Ihnen die Höhe der zu entrichtenden Steuer einer Schiffsbeteiligung zu zeigen, die nach dem Prinzip der Tonnagesteuer ermittelt wird, nachfolgend ein Beispiel anhand eines aktuellen Schiffsfonds:
MS „Voge Master“ mit der Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG als Treuhänderin. Dieser Massengutfrachter hat eine im Verkaufsprospekt ausgewiesene Nettoraumzahl von 58.083 Tonnen.
Bei Anwendung der Tonnagesteuer ergibt sich die jährliche Steuerlast wie folgt:
1.000 x 0,92 Euro / 100 (Steuer auf die ersten 1.000 Nettotonnen)
+ 9.000 x 0,69 Euro / 100 (Steuer auf die Nettotonnen 1.000 bis 10.000)
+ 15.000 x 0,46 Euro / 100 (Steuer auf die Nettotonnen 10.000 bis 25.000)
+ 33.083 x 0,23 Euro / 100 (Steuer auf die Nettotonnen 25.000 bis 58.083)
= 216,39 Euro zu versteuernder Gewinn pro Tag nach Anwendung der Tonnagesteuer
x 365 Tage (Anzahl der Betriebstage pro Jahr)
= 78.982,68 Euro Tonnagegewinn pro Jahr
Dieser Betrag stellt den bei Anwendung der Maßgaben der Tonnagesteuer insgesamt für das Schiff zu versteuernden Jahresgewinn dar. Dieser wird in einem nächsten Schritt auf den prozentualen Anteil der Einlage des jeweiligen Anlegers am Gesellschaftskapital des Schiffsfonds heruntergerechnet und ergibt dann den vom Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu versteuernden Gewinn.
In unserem Beispiel würde sich bei einer Einlage von 100.000 Euro, einer Ausschüttung von angenommenen 8 Prozent pro Jahr und einem Steuersatz des Anlegers von 35 Prozent folgende Situation ergeben:
Gesellschaftskapital des Fonds: 20,3 Mio. Euro
Einlage des Anlegers: 100.000 Euro
Ausschüttung: 8.000 Euro
Tonnagegewinn: 31,13 Euro
Steuer bei 35% Steuersatz: 10,89 Eure
Ausschüttung nach Steuern: 7.989,11 Euro
Sie sehen, bei Anwendung der Regeln zur Tonnagesteuer sind Ausschüttungen aus Schiffsbeteiligungen so gut wie steuerfrei.
Für den Anleger ist es aber wichtig zu wissen, dass der Tonnagegewinn nur den während der Laufzeit seiner Beteiligung bzw. der Betriebsdauer des Schiffes zu versteuernden Gewinn angibt. Bei Verkauf des Schiffes zum Ende der Laufzeit der Schiffsbeteiligung oder vorzeitigem Verkauf der Anteile durch den Anleger muss der so genannte Unterschiedsbetrag versteuert werden, der durch den Wechsel zur Tonnagebesteuerung entstanden ist. Dieser Unterschiedsbetrag stellt die Differenz zwischen dem Marktwert (Teilwert) und dem Buchwert des Schiffes dar. Summiert man aber die während der Laufzeit der Schiffsbeteiligung quasi steuerfrei erhaltenen Ausschüttungen und stellt ihnen die am Ende der Beteiligung, also bei Rückzahlung der Einlage, fällige Steuer auf den Unterschiedsbetrag gegenüber, so ergibt sich eine wesentlich geringere Steuerbelastung, als sie bei den meisten anderen geschlossenen Beteiligungen anfällt. Eine ausführliche Abhandlung über die steuerlichen Auswirkungen des Unterschiedsbetrages sowie seine Ermittlung finden Sie auf der folgenden Seite:
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